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Sondergenehmigung / Ausnahmegenehmigung
Diese Ausnahmegenehmigung zum tauchen am Teufelstisch / Seezeichen 22 bei Wallhausen am Bodensee kann beim Landratsamt Konstanz, Dezernat Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Postfach 101238, 78412 Konstanz, beantragt werden. Der Antragsteller muss u. A. folgende Voraussetzungen erfüllen und Nachweise mit seinem Antrag einreichen:
- Kopie des Personalausweises - Gültiges tauchärztliches Zeugnis - Nachweis über die Tauchausbildung, mindestens CMAS ** oder äquivalentes Tauchbrevet. - Mindestens 40 Tauchgänge in den letzten 12 Monaten - Davon mindestens 10 Tauchgänge im Bodensee tiefer als 20 Meter
Nach Prüfung der Unterlagen durch die Wasserschutzpolizei (WaPo) Friedrichshafen wird dann ggf. eine auf 2 Kalenderjahre befristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Verwaltungsgebühr beträgt momentan 75,- Euro.
An die Ausnahmegenehmigung sind u. A. an folgenden Bedingungen gebunden:
Die Ausrüstung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Komplette ABC-Ausrüstung - Rettungs-Tarierweste - Tauchermesser - Uhr - Kompass - Tiefenmesser - Austauchtabelle - Bleigurt mit Schnellabwurf - Halogenscheinwerfer mit einer Mindestbrenndauer von 45 Minuten - Presslufttauchgerät mit 2 unabhängigen Ventilen, zwei getrennten Ersten Stufen und Finnimeter
Folgende Bedingungen sind u. A. an den Tauchgang gebunden:
- Es darf nur zu Zweit getaucht werden (Buddysystem) - Das Tauchen ist nur unter Verwendung einer Buddy-Line gestattet - Die maximale Tauchtiefe darf 40 Meter nicht überschteigen - Direkt vor dem Tauchgang muss die Wasserschutzpolizei Überlingen über den Tauchgang informiert werden. - Nach dem Tauchgang muss man sich bei der Wasserschutzpolizei ab- zurückmelden
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